Betreute Umgänge
Ein betreuter oder begleiteter Umgang findet dann statt, wenn angenommen wird, dass der Schutz des Kindes während des Umganges mit einem Elternteil nicht gewährleistet ist oder der Kontakt zwischen Kind und Elternteil erst angebahnt werden muss.
Der Zugang erfolgt in der Regel aufgrund von Entscheidungen des Familiengerichtes, auf Empfehlungen des Jugendamtes oder im Rahmen von Elterngesprächen zu Trennung und Scheidung oder Umgangsregelungen.
Der betreute Umgang findet in den Räumen unserer Beratungsstelle und in Anwesenheit eines Beraters/einer Beraterin statt. Sowohl im Vorfeld als auch im Anschluss der Umgänge führen wir ausführliche Beratungsgespräche mit den Beteiligten.