Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt :

  • - Familien bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensweise nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe,
  • - Familien mit Kindern bei der Lösung akuter / besonderer Krisen und Konfliktsituationen, überlastete und isolierte Familien,
  • - Familien in Unterversorgungslagen in den Bereichen Finanzen, Wohnung, Bildung, Gesundheit und Arbeit,
  • - Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
  • - Familien bei der Stabilisierung ihrer Erziehungsfähigkeit und bei der Lösung von Erziehungsaufgaben,

 

Gemeinsam mit den Familien werden Möglichkeiten und Wege zur Veränderung ihrer Situation erarbeitet und umgesetzt.