Erziehungsbeistand

Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Erziehungsbeistand ist eine Hilfe zur Erziehung, die unter Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt:

  • - bei ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration,
  • bei Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben und der Lösung von Entwicklungsproblemen,
  • beim Aufbau eines Netzwerkes und der Begleitung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung,
  • die in ihrem sozialen Verhalten auffällig werden,
  • die im Laufe ihrer Entwicklung unter Krisen und Störungen leiden,
  • die mit ihrer Familie/ihren Freunden nicht zurechtkommen,
  • die in der Schule und im Beruf auf Schwierigkeiten stoßen, 
  • die durch Alkohol oder Drogen gefährdet sind.