Flexible Ambulante Hilfen
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um
- - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
- - Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
- - Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
- - Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
- - positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen und zu erhalten.