Flexible Ambulante Hilfen

Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um

  • - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
  • - Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  • - Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
  • - Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
  • - positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen und zu erhalten.